Jede Person, die die Ziele des Vereins unterstützen will, kann als Mitglied aufgenommen werden. Die Aufnahme wird beim Vorsitzenden oder bei der Geschäftsstelle beantragt.

Das Niedersächsische Jahrbuch für Landesgeschichte und die Hannoverschen Geschichtsblätter gehen unseren Mitgliedern kostenlos als Vereinsgaben zu. Für die übrigen Veröffentlichungen des Vereins erhalten die Mitglieder einen Preisnachlass von 30% auf den Ladenpreis. Eine Liste aller bisher erschienenen Publikationen des Vereins ist über das Menü Publikationen abrufbar. Ältere Jahrgänge der Hannoverschen Geschichtsblätter, des Niedersächsischen Jahrbuches für Landesgeschichte sowie ältere Bände der Quellen und Darstellungen zur Geschichte Niedersachsens sind gegebenenfalls noch im Antiquariatsbuchhandel erhältlich. Auch das Stadtarchiv Hannover verfügt noch über ältere Jahrgänge der Hannoverschen Geschichtsblätter.

Der Besuch unserer Vortragsabende ist kostenfrei.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 32,- € jährlich. Schülern, Studenten und Auszubildenden wird ein Beitragsnachlass auf die Dauer von 5 Jahren gewährt. Interessenten, die dem genannten Personenkreis angehören und den reduzierten Beitrag von 16,- € zahlen wollen, werden gebeten, dies unter Beifügung einer entsprechenden Bescheinigung der Schule, Universität oder Ausbildungsstätte mitzuteilen.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Körperschaften wird empfohlen, anstelle der Mitgliedschaft ein Patronat zu erwerben. Patrone zahlen einen Jahresbeitrag, dessen Höhe in ihr Belieben gestellt ist, der aber nach der Satzung mindestens das Fünffache des Beitrags eines ordentlichen Mitglieds betragen muss. Sie erhalten dafür außer dem Jahrbuch und den Geschichtsblättern auch alle anderen in der Zeit ihrer Mitgliedschaft erscheinenden Veröffentlichungen des Vereins ohne Entgelt.

Gemäß Freistellungsbescheid des Finanzamts Hannover-Nord vom 19.08.2022 – Steuernummer 25/206/39282 – für die Jahre 2019 bis 2021 sind die Mitgliedsbeiträge nach § 10 b Einkommensteuergesetz (EStG) und § 9 Körperschaftssteuergesetz (KStG) steuerlich wie Spenden abziehbar.

 

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